Unter Behördenengineering ist im Wesentlichen die Zusammenführung der technischen Anforderungen / Ziele eines Unternehmens mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen, um ein genehmigungsfähiges Projekt als Grundlage jeder Betriebsanlagengenehmigung (und somit auch Unternehmensgründung) zu erhalten
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Behördenengineerings hat gezeigt, dass der in Österreich (aber auch in der EU) vorhandene - und immer weiter wachsende - Vorschriftendschungel bestehende und neue Betriebe immer mehr dazu zwingt, produktive (und somit gewinnbringende) Arbeitszeit des Unternehmers in unproduktive, bürokratische Arbeitszeit umzuschichten.
Wir verstehen uns daher als „Dolmetscher“ zwischen den technischen / wirtschaftlichen Anforderungen unserer Kunden und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wir als interdisziplinäres Team bieten IHNEN daher eine ganzheitliche Betreuung bei allen Themen an, die mit (gewerbe-) behördlichen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. Dadurch ergibt sich für unsere Auftraggeber eine Zeit- und auch Kostenersparnis verbunden mit der Möglichkeit, sich bei minimalem Eigenaufwand wieder mit dem eigentlichen Kernprozess – der Produktion – zu beschäftigen.
Wir unterstützen Sie daher vom ersten (Planungs-)Schritt an über die Erstellung eines genehmigungsfähigen Projektes bis hin zur Behördenverhandlung und in weiterer Folge bei allen behördenrelevanten Themen im laufenden Betrieb.
Bereits in der Planungsphase werden grundlegende Fehler bei der Auswahl von Betriebsobjekten bzw. auch bei Neu- und Anbauten
verhindert, indem auf die gesetzlichen Bestimmungen der räumlichen Gestaltung von Arbeitsplätzen optimal Rücksicht genommen wird.
Ist ein Betriebsobjekt prinzipiell genehmigungstauglich, unterstützen wir Sie gerne mit dem Erstellen von Einreichunterlagen für die
Betriebsanlagengenehmigung. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und mannigfaltigen Ausbildung unserer Teammitarbeiter, können wir
alle erforderlichen Themengebiete aus einer Hand ganzheitlich anbieten.
Bereits während der Erstellung der Unterlagen wird ein regelmäßiger Kontakt zu den jeweiligen (Amts)Sachverständigen gehalten,
um bei der folgenden Behördenverhandlung eine schnellstmögliche positive Abhandlung zu erreichen. Bei der Behördenverhandlung
werden Sie natürlich kompetent von uns entsprechend beraten / vertreten.
Wesentlich bei dieser Tätigkeit ist auch die Koordinationsaufgabe, die entsteht, wenn mehrere Personen bei der Erstellung der Unterlagen eingebunden sind. Dabei kann es sich sowohl um Ihr firmeninternes Fachpersonal, wie z.B. Produktionsleiter, Sicherheitsfachkraft,
Brandschutzwart etc. handeln oder aber auch um „externe“ Fachkräfte wie z.B. Architekten, Bauunternehmen, Maschinenlieferanten etc.
Auch bestehende Betriebe sind aufgrund der sich ändernden Gesetzeslagen immer öfter mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Auch hier bieten wir dazu spezielle Dienstleistungen.
B3F Engineering GmbH
DI Dr. Birgit Baumgartner
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